Kursdetails
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Unterhalt für Kinder und Erwachsene

Die wohl bekannteste Form der Pflichtversorgung Angehöriger ist der Kindesunterhalt. Dafür gibt es die sog. Düsseldorfer Tabelle, bei der jedoch viele Details beachtet werden müssen: Wie viele Unterhaltsberechtigungen liegen vor? Geht es um Minderjährige, im Wechsel- oder Residenzmodell? Bleibt dem oder der Unterhaltszahlenden genug zum Leben? Manchmal reicht der Trennungsfamilie insgesamt einfach das Geld nicht; dann kann der Staat einspringen. Sind oder waren Getrennte verheiratet, kommt meist ein Ehegattenunterhalt hinzu - manchmal sogar nach einer Scheidung. Etwas seltener ist da schon der Elternunterhalt, bei dem ein höherer Selbstbehalt gilt.
Ein Fachanwalt für Familienrecht verdeutlicht anhand von Rechenbeispielen, welche Ansprüche bestehen, und wo z.B. das Jugendamt helfen kann

Eine Kooperation mit dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Anmeldung ist erforderlich.

Kurstermine 1

Übersicht über alle Kurstermine (1) mit Datum und Ort
Nummer Datum Ort
1 Dienstag  •  23.06.2026  •  18:00 - 19:30 Uhr 1.13
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